Learning Agreements
Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, gilt grundsätzlich, dass sie sich möglichst vor Antritt bzw. spätestens zu Beginn des Auslandsaufenthaltes mit dem/der fachbetreuenden Professor/in über das für eine Anerkennung nötige Vorlesungsprogramm abstimmen, soweit dies aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen der Gastuniversität möglich ist. Wir empfehlen daher, sich schon in der Bewerbungsphase Gedanken darüber zu machen, was an der Partnerhochschule schwerpunktmäßig studiert werden soll.
Zur Absicherung des vereinbarten Studienprogrammes ist ein Learning Agreement zu schließen. Das Formular finden Sie hier. Am Lehrstuhl für BWL, insbesondere Versicherungsmarketing ist Frau Franziska Unger für Learning Agreements zuständig.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Learning Agreements unbedingt notwendig:
- Aussagekräftige Kursbeschreibung (inklusive Angabe, ob Bachelor- bzw. Master-Niveau)
- Im Syllabus aufgeführter Zeitaufwand des ausländischen Moduls bzw. Umrechnung der ausländischen Credits in ECTS
- Vollständig ausgefülltes LAG-Antragsformular
Beispiele für anerkannte Learning Agreements an unserem Lehrstuhl finden Sie hier.